Sie sind winzig klein, mit bloßem Auge kaum sichtbar und trotzdem auf fast allen Ausdrucken von Farblaserdruckern vorhanden: winzig gelbe Punkte – sogenannte Trackingpunkte – bilden einen digitalen Fingerabdruck, der in keinem Handbuch erwähnt wird und doch Informationen enthält, die ein Erkennen der druckenden Person ermöglicht. Das Muster der Punkte variiert je nach Hersteller und verrät zum Bespiel die eindeutige Seriennummer des Druckers, den Druckertyp oder das Druckdatum mit der Uhrzeit.
Timo Richter und Stephan Escher von der Professur Datenschutz und Datensicherheit an der TU Dresden haben die Punkte genauer analysiert. Im Rahmen einer Diplomarbeit fanden sie heraus, wie der Fingerabdruck von jedermann gelesen werden kann. In einem Experiment wurden 1286 Seiten von 141 Druckern 18 verschiedener Hersteller untersucht. Dabei entdeckten sie über die im Jahre 2005 vom Deutschen Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz gefundenen Codierungsmuster diverse weitere. Während damals die Mustererkennung über manuelle Bildvergleiche erfolgte können die Dresdner Informatiker die Muster automatisch digital finden und größtenteils auch dekodieren, welche Informationen der Drucker im Ausdruck hinterlassen hat.
Warum unsere Ausdrucke seit über 15 Jahren mit gelben Punkten gekennzeichnet werden, bleibt unklar: Betroffene Drucker-Hersteller gaben auf Anfrage weder Auskunft über den Grund der Tracking-Punkte noch zum Auftaggeber. Zum einen können die Punkte genutzt werden, um Verbrechen aufzuklären: Beispielsweise wenn vertrauliche Dokumente beim Teilen in falsche Hände geraten, bei der Aufklärung von Versicherungsbetrug, Zeugnisfälschungen oder vielleicht auch zusätzlich zum Wasserzeichen, um unerlaubte Gelddrucke zu verhindern.
Dass die Druckeridentifikationscodes nicht nur zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden, zeigt der Fall der jungen Whistleblowerin Reality Leigh Winner, die vom US-Geheimdienst über Trackingpunkte entdeckt und inhaftiert wurde. Winner soll nachrichtendienstliche Informationen an die Nachrichtenwebseite „The Intercept“ weitergeleitet haben. Überführt wurde sie durch die Trackingpunkte auf den Ausdrucken. Druckeridentifikationscodes können also ebenso dazu dienen, Menschen zu überwachen.

„Wir finden es wichtig, dass die Menschen über die vorhandenen Codes und die damit mögliche Überwachung aufgeklärt werden“, erläutert Dipl.-Medien.-Inf. Stephan Escher und ergänzt: „Die EU-Datenschutzvorschriften (DSGVO) regeln den Umgang mit digitalen Daten. Den wenigsten ist bewusst, dass sie auch mit analogen Geräten überwacht werden können.“
In seiner Diplomarbeit hat Timo Richter ein Verfahren entwickelt, das die Codes so weit zerstört, dass eine Rückführung auf die druckende Person nicht mehr möglich ist. Dabei werden die Muster auf dem Druckerpapier analysiert und mittels einer App in den freien Feldern weitere Punkte ergänzt, so dass das ursprüngliche Codewort nicht mehr zu erkennen und damit nicht mehr entschlüsselbar ist.
Mit der App „Deda“ kann jeder sein Druckerpapier auf Tracking-Punkte prüfen und diese anonymisieren. Sie steht kostenlos zur Verfügung unter: https://tud.de/inf/ps
Autor: Dipl.-Medien.-Inf. Stephan Escher, TU Dresden, Professur Datenschutz und Datensicherheit
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